Die meisten Händler scheitern nicht daran, dass sie EPR ignorieren. Sie scheitern daran, dass sie es halb erledigen. Diese sieben Fehler kosten Geld, Nerven oder das Listing — und alle sind vermeidbar.
1. Registriert, aber nicht lizenziert
Der Klassiker. Die Registrierung im Herstellerregister und die Systembeteiligung beim Rücknahmesystem sind zwei getrennte Schritte. Wer nur den ersten erledigt, hat eine Nummer, aber keine Compliance. In Deutschland fällt das schnell auf: LUCID gleicht die dort gemeldeten Mengen mit den Meldungen der dualen Systeme ab. Wer registriert ist, aber keine Mengen lizenziert hat, taucht in dieser Abgleichliste auf.
2. Die Nummer nicht bei den Marktplätzen hinterlegt
Sie haben Ihre Nummer — aber Amazon, eBay oder OTTO wissen nichts davon. Die Plattformen sind gesetzlich verpflichtet zu prüfen; was sie nicht sehen, existiert für sie nicht. Die Folge sind automatisierte Listing-Sperren, oft ohne Vorwarnung. Tragen Sie jede neue Nummer sofort in allen Verkäuferkonten ein.
3. Nur an die Verpackung denken
Verpackung ist die Pflicht, die jeden trifft — aber selten die einzige. Wer Elektronik verkauft, braucht zusätzlich eine WEEE-Registrierung. Wer Batterien mitliefert, eine Batterie-Registrierung. Und die häufigste Falle: Ein fest verbauter Akku macht Sie zum Batterie-Inverkehrbringer — auch wenn niemand ihn je herausnehmen wird. In Frankreich kommen je nach Sortiment Textil, Möbel, Spielzeug oder Druckerzeugnisse dazu, jeweils mit eigener Nummer.
4. Mengen schätzen statt erfassen
Die Jahresmeldung verlangt die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen, aufgeschlüsselt nach Material. Wer grob schätzt, riskiert Nachforderungen — und in einigen Ländern Prüfungen. Der pragmatische Weg: einmal die Verpackungen wiegen, die Sie tatsächlich verwenden (Karton, Füllmaterial, Klebeband, Etikett), und mit der Versandmenge multiplizieren. Diese Rechnung dauert eine Stunde und trägt Sie durch Jahre.
5. Fristen der einzelnen Länder verwechseln
Es gibt keine einheitliche EU-Meldefrist. Frankreich meldet jährlich im Frühjahr, Ungarn quartalsweise bis zum 20. des Folgemonats, Rumänien monatlich, Litauen jährlich bis zum 19. Februar, Irland und Malta bis Ende März. Wer mehrere Länder bedient, braucht einen Kalender — oder verpasst irgendwann eine Frist.
6. Die Kennzeichnung vergessen
Registrierung erledigt, Lizenz bezahlt — und dann fehlt das Logo auf dem Karton. Frankreich verlangt Triman und Info-tri auf Haushaltsverpackungen, Italien den Materialcode mit Entsorgungshinweis, Spanien und Portugal Sortiersymbole. Wer nach Frankreich verschickt, muss den Triman auch auf dem Versandkarton führen, nicht nur auf der Produktverpackung.
7. Zu spät anfangen
Der teuerste Fehler, weil er sich nicht durch Geld heilen lässt. Zwischen Antrag und gültiger Nummer liegen je nach Land vier bis acht Wochen — in Deutschland sind es zwei Tage, in Spanien und Osteuropa oft zwei Monate. Wer wartet, bis der Marktplatz mahnt, hat wochenlang keinen Verkauf im betroffenen Land.
Wenn es dafür zu spät ist: Dokumentieren Sie das laufende Verfahren. Bestätigungsmails der Behörde, Verträge mit dem Rücknahmesystem, Zahlungsbelege — damit lässt sich gegenüber Marktplätzen belegen, dass die Registrierung läuft. Das wendet in vielen Fällen die Sperrung ab.
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