EU-Verpackungsvorschrift

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) — unmittelbar, in allen 27 Mitgliedstaaten, ohne nationales Umsetzungsgesetz. Hier lesen Sie, was das für Sie als Versender bedeutet — und warum Abwarten die teuerste Option ist.

Was die PPWR regelt

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie von 1994. Sie harmonisiert EU-weit, was bisher 27-fach unterschiedlich geregelt war: Wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich in jedem Zielland registrieren, Mengen melden und sich an den Entsorgungskosten beteiligen.

Die fünf Punkte, die Sie direkt betreffen

1. Keine Bagatellgrenze

Schon das erste befüllte Paket an eine Privatperson im Zielland löst die Registrierungspflicht aus. Es gibt keine Freimenge, kein „gilt erst ab X Paketen". Wer nach Frankreich, Österreich oder Polen verschickt, ist dort Verpackungs-„Hersteller" im Sinne des Gesetzes.

2. Bevollmächtigten-Pflicht im Fernabsatz

Wer ohne Niederlassung in ein EU-Land verkauft, muss dort einen Bevollmächtigten für die Herstellerverantwortung benennen (Art. 45 PPWR). Einige Länder verlangten das schon vorher — jetzt wird es zur europaweiten Regel.

3. Marktplätze müssen Sie sperren

Amazon, eBay, OTTO, Kaufland, Zalando, Etsy & Co. sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Händler in den Zielländern registriert sind. Ohne gültige Nummern: Listing offline. Der bisherige Notausgang — Amazon zahlt per „Pay-on-Behalf" für Sie — gilt nicht mehr als Compliance-Nachweis.

4. Der Verpackungsbegriff wird breiter

Kaffeekapseln, Tee-Pads, sogar Obst-Aufkleber zählen seit dem 12.08.2026 EU-weit als Verpackung — mit eigenen Melde- und Beitragspflichten.

5. Ab 2028: EU-einheitliche Kennzeichnung

Ab dem 12. August 2028 müssen Verpackungen harmonisierte EU-Piktogramme zur Materialzusammensetzung tragen; nationale Logos wie der französische Triman laufen aus. Bis dahin gelten die nationalen Kennzeichnungspflichten weiter — in Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und Bulgarien schon heute.

Warum das ohne Hilfe mühsam ist

Die Pflicht ist europäisch — die Umsetzung bleibt national: 27 Register, 27 Meldeverfahren, 27 Tariflisten, über 20 Sprachen. LUCID in Deutschland, SYDEREP/IDU in Frankreich, CONAI in Italien, BDO in Polen, MOHU in Ungarn … Jedes System hat eigene Portale, Fristen und Formulare — viele nur in Landessprache. Dazu kommen je nach Sortiment eigene Register für Elektro, Batterien und Textilien.

Und die Uhr läuft: In vielen Ländern dauert es 4–8 Wochen von der Anmeldung bis zur gültigen Nummer. Wer erst reagiert, wenn der Marktplatz mahnt, verliert Umsatz.

Was bei Verstößen droht

  • Sperrung Ihrer Listings durch die Plattformen — bei Kaufland ganze Kategorien
  • Bußgelder der Behörden, in Deutschland bis zu 200.000 € pro Fall
  • Strafabgaben, z. B. in Rumänien 2 Lei pro Kilogramm bei verfehlten Quoten
  • Abmahnrisiko durch Wettbewerber

So machen wir den Weg frei

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Verkaufen in Europa — jetzt rechtssicher

Stand: August 2026. Fachinformation, keine Rechtsberatung.