PPWR ab 12. August 2026: Was sich für Onlinehändler wirklich ändert

Packen am Wohnzimmertisch (Bild KI-generiert)

Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten — ohne nationales Umsetzungsgesetz. Fünf Punkte betreffen Onlinehändler direkt.

1. Die Prüfpflicht der Marktplätze wird EU-weit

Bisher mussten Plattformen nur dort kontrollieren, wo das nationale Recht es verlangte — praktisch in Frankreich und Deutschland. Deshalb konnten viele Händler jahrelang in andere EU-Länder verkaufen, ohne je nach einer Nummer gefragt zu werden. Mit der PPWR wird die Prüfpflicht harmonisiert: Jede Plattform prüft jedes Zielland.

2. Bevollmächtigter im Fernabsatz

Wer ohne Niederlassung per Fernabsatz in ein EU-Land verkauft, muss dort einen Bevollmächtigten für die Herstellerverantwortung benennen. Einige Länder kannten das schon vorher — Spanien, Österreich, Estland, Ungarn und weitere. Jetzt wird es zur Regel. Deutschland hat das im VerpackDG umgesetzt, die Niederlande haben zugleich ihre großzügige Mengenfreigrenze für ausländische Versender gestrichen.

3. Der Verpackungsbegriff wird breiter

Neu erfasst sind unter anderem Kaffeekapseln, Tee-Pads und Aufkleber auf Obst und Gemüse. Belgien hat dafür bereits eigene Tarifkategorien veröffentlicht — eine Alu-Kaffeekapsel kostet dort 3,55 € pro Kilogramm. Wer solche Produkte verkauft, bekommt zusätzliche Melde- und Beitragspflichten.

4. Keine Bagatellgrenze — verbindlich

Was in den meisten Ländern schon galt, ist jetzt europäischer Standard: Es gibt keine Freimenge. Das erste befüllte Paket an einen Privatkunden im Zielland löst die Registrierungspflicht aus.

5. Ab 2028: einheitliche EU-Kennzeichnung

Ab dem 12. August 2028 tragen Verpackungen harmonisierte EU-Piktogramme zur Materialzusammensetzung. Nationale Kennzeichnungen laufen dann aus — auch der französische Triman, gegen den die EU-Kommission ohnehin vor dem EuGH klagt. Bis dahin gelten die nationalen Vorgaben weiter: Triman und Info-tri in Frankreich, Materialcode plus Entsorgungshinweis in Italien, Sortiersymbole in Spanien und Portugal, Materialcode in Bulgarien.

Was jetzt zu tun ist

Prüfen Sie zuerst, in welche Länder Sie tatsächlich versenden — der Blick in die Bestellstatistik der letzten zwölf Monate genügt. Für jedes dieser Länder brauchen Sie eine Registrierung. Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen Bearbeitungszeit; wer jetzt startet, sollte parallel den Nachweis des laufenden Verfahrens dokumentieren, um Sperrungen zu vermeiden.


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