Elektro, Batterien, Textil: Die Register, die Onlinehändler übersehen

Versandhalle eines mittelständischen Onlinehändlers (Bild KI-generiert)

Die meisten Händler erledigen die Verpackungsregistrierung, atmen auf — und übersehen, dass ihr Sortiment zwei oder drei weitere Register auslöst. Die Marktplätze prüfen diese getrennt. Ein sauber registrierter Verpackungs-Händler kann also trotzdem gesperrt werden, weil die WEEE-Nummer fehlt.

Elektro (WEEE): Alles mit Stecker, Kabel oder Akku

Die Elektro-Registrierung trifft mehr Produkte, als viele denken. Nicht nur Fernseher und Laptops: Auch beleuchtete Deko, Küchenhelfer mit Motor, USB-Kabel, Powerbanks, Bluetooth-Zubehör und Spielzeug mit Elektronik fallen darunter.

In Deutschland führt der Weg über die stiftung ear, die eine WEEE-Nummer vergibt — ein eigenes Verfahren, unabhängig von LUCID, mit eigener Garantiepflicht für B2C-Geräte. Andere Länder haben eigene Register; in Malta etwa verlangt die Behörde für Elektro-Fernabsatz schon länger einen Bevollmächtigten, während sie ihn für Verpackung lange nicht forderte.

Dazu kommen Pflichten jenseits der Registrierung: die durchgestrichene Mülltonne auf dem Gerät, Rücknahmeangebote und in Deutschland die Registrierung vor dem ersten Inverkehrbringen — Verstöße sind hier ausdrücklich bußgeldbewehrt.

Batterien: Die Falle mit dem fest verbauten Akku

Der häufigste blinde Fleck im ganzen EPR-Komplex. Viele Händler wissen, dass lose Batterien registrierungspflichtig sind. Weniger bekannt: Auch ein fest eingebauter Akku macht Sie zum Batterie-Inverkehrbringer — zusätzlich zur Elektro-Registrierung, in einem separaten Register.

Betroffen ist damit praktisch jedes Gerät mit Ladefunktion: kabellose Kopfhörer, Lampen mit Akku, beleuchtete Spiegel, elektrische Zahnbürsten, Spielzeug mit Knopfzelle. Wer nur eines dieser Produkte im Sortiment hat, braucht die Registrierung.

Textil: Die Kategorie, die gerade wächst

Frankreich hat mit Refashion das älteste Textil-EPR-System Europas; die Niederlande zogen nach. Weitere Mitgliedstaaten arbeiten an eigenen Regelungen, weil die EU-Abfallrahmenrichtlinie sie dazu verpflichtet.

Betroffen sind nicht nur Modehändler: Auch Taschen, Heimtextilien, Bettwäsche und teils Schuhe fallen unter die Kategorie. Wer Merchandise mit T-Shirts verkauft, ist dabei.

Frankreich als Sonderfall: über 20 Kategorien

Kein anderes Land differenziert so weit. Neben Verpackung, Elektro, Batterien und Textil gibt es eigene Filières für Möbel, Spielzeug, Sportartikel, Heimwerker- und Gartengeräte, Druckerzeugnisse, Chemikalien und weitere. Jede Kategorie bedeutet eine eigene IDU-Nummer, ein eigenes Rücknahmesystem und eine eigene Meldung.

Ein Händler mit gemischtem Sortiment — sagen wir: Deko-Lampen, Kissen und ein Katalog — braucht in Frankreich schnell vier Registrierungen statt einer.

Wie Sie herausfinden, was Sie brauchen

Gehen Sie Ihr Sortiment einmal systematisch durch und stellen Sie drei Fragen:

  1. Hat es Strom? Stecker, Kabel, Batteriefach, Ladebuchse, Solarzelle — dann Elektro-Register.
  2. Ist eine Zelle drin? Auch fest verbaut, auch Knopfzelle — dann Batterie-Register.
  3. Ist es aus Stoff? Kleidung, Taschen, Heimtextilien — dann Textil prüfen, zumindest für Frankreich und die Niederlande.

Diese Prüfung dauert eine halbe Stunde und erspart im Zweifel eine Listing-Sperre, die Sie Wochen kostet.


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